Ü20 Photovoltaik - was nun?
Der Begriff „Ü20-Photovoltaik“ bezeichnet Solaranlagen, die seit über 20 Jahren in Betrieb sind und deren ursprüngliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen ist.
Diese Anlagen wurden meist in den frühen 2000er-Jahren installiert und haben nun das Ende ihrer 20-jährigen Einspeisevergütung erreicht.
Da bedeutet jedoch nicht, dass sie ausgedient haben! Mit dem richtigen Konzept können sie weiterhin sinnvoll genutzt werden.
Was passiert nach 20 Jahren?
Förderung endet:
Die feste Einspeisevergütung läuft aus.
Anschlussregelung:
Strom kann weiter eingespeist werden – vergütet zum Jahresmarktwert Solar (ca. 3–8 Cent/kWh).
Verlängert bis 2032:
Die Übergangsregelung gilt nun bis Ende 2032.
Ihre Optionen im Überblick:
Volleinspeisung:
Einfach weiter einspeisen, minimaler Aufwand aber auch geringe Vergütung
Eigenverbrauch:
Strom direkt im Haus nutzen – reduziert den teuren Stromeinkauf. Etwaige Überschüsse werden weiterhin vergütet.
Stromspeicher installieren:
Tagsüber speichern, abends nutzen. Steigert Autarkie und senkt Stromkosten.
Repowering:
Austausch oder Erweiterung der Anlage – für mehr Leistung und neue Fördermöglichkeiten.
Unser Tipp:
Eigenverbrauch oder Eigenverbrauch mit Stromspeicher sind meist die wirtschaftlichsten Lösungen.
Wir führen einen technischen Check ihrer Anlage durch und helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihre Ü20-Photovoltaik zu finden.