Ü20 Photovoltaik - was nun?

Der Begriff „Ü20-Photovoltaik“ bezeichnet Solaranlagen, die seit über 20 Jahren in Betrieb sind und deren ursprüngliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen ist.

 

Diese Anlagen wurden meist in den frühen 2000er-Jahren installiert und haben nun das Ende ihrer 20-jährigen Einspeisevergütung erreicht. 

 

Da bedeutet jedoch nicht, dass sie ausgedient haben! Mit dem richtigen Konzept können sie weiterhin sinnvoll genutzt werden.

Was passiert nach 20 Jahren?

Förderung endet:

Die feste Einspeisevergütung läuft aus. 

 

Anschlussregelung:

Strom kann weiter eingespeist werden – vergütet zum Jahresmarktwert Solar (ca. 3–8 Cent/kWh). 

 

Verlängert bis 2032:

Die Übergangsregelung gilt nun bis Ende 2032. 

Ihre Optionen im Überblick:

Volleinspeisung:

Einfach weiter einspeisen, minimaler Aufwand aber auch geringe Vergütung 

 

Eigenverbrauch:

Strom direkt im Haus nutzen – reduziert den teuren Stromeinkauf. Etwaige Überschüsse werden weiterhin vergütet. 

 

Stromspeicher installieren:

Tagsüber speichern, abends nutzen. Steigert Autarkie und senkt Stromkosten.  

 

Repowering:

Austausch oder Erweiterung der Anlage – für mehr Leistung und neue Fördermöglichkeiten.

Unser Tipp:

Eigenverbrauch oder Eigenverbrauch mit Stromspeicher sind meist die wirtschaftlichsten Lösungen.  

 

Wir führen einen technischen Check ihrer Anlage durch und helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihre Ü20-Photovoltaik zu finden.  

Ihr Ansprechpartner:

 

Steffen Prestenbach

Tel: 07243 766 044